Charterbedingungen der THALMANN Bootsvermietung

  • Die Chartergebühr für unsere Mietboote und Yachten ist nach Fahrtantritt in bar oder per EC-Karte (Kreditkarte leider nicht möglich) zu bezahlen. Sollte bei der Abrechnung ein Fehler unterlaufen, so halten wir uns eine Nachberechnung vor.
  • Die Charterboote können zwischen 10:00 und 11:00 Uhr am jeweiligen Chartertag abgeholt und zwischen 17:00 und 18:00 Uhr zurückgebracht werden. Eine spätere Ausgabe ist nach Absprache möglich, die Annahme kann leider nicht später erfolgen.
  • Alle Charterboote sind Haftpflicht und Vollkasko versichert. Mit der Versicherung ist eine Selbstbeteiligung vereinbart worden. Schäden, die durch den Mieter enstehen, müssen bis zur Höhe der Selbstbeteiligung vom Mieter selbst übenommen werden. Vor Fahrtantritt ist deshalb eine Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung zu hinterlegen. Die Kaution soll bevorzugt bei Übergabe per EC-Karte (Kreditkarte leider nicht möglich) hinterlegt werden.
  • Die Vermietung erfolgt auf Grundlage unserer Allgemeinen Mietbedingungen .
  • Wer die Tankuhr zurücksetzt, zahlt einen vollen Tank!
  • im Falle einer kurzfristigen Stornierung durch den Mieter wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30% der Chartergebühr in Rechnung gestellt, wenn das Boot nicht weiter vermietet werden kann. Sollte der Mieter den Charter gar nicht erst antreten und das Boot auch nicht stornieren, so ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 % der Chartergebühr fällig.
  • Für jede Person muss sich eine passende Rettungsweste an Bord befinden. Wenn vom Mieter keine eigenen Rettungswesten mitgebracht werden, kann die erforderliche Anzahl (auch für Kinder!) vor Ort kostenlos geliehen werden.
  • Unsere Boote werden zu Charterbeginn in gereinigtem Zustand und getankt übergeben.
    Bei der Rückgabe muss das Boot in einem ordentlichen Zustand abgegeben werden. Wir berechnen bei jeder Charter eine Reinigungspauschale, die abhängig vom Fahrtgebiet ist (Süßwasser oder Salzwasser) und ob sich eine Toilette an Bord befindet. Der vom Mieter verbrauchte Treibstoff muss direkt nach der Rückgabe bezahlt werden. Die Kosten für die Reinigung und den Treibstoff finden Sie bei den Nebenkosten . Eine eigene Betankung der Boote ist nicht gestattet bei einem Tagescharter. Sollte das Boot selber getankt werden, so wird das komplette Tankvolumen abgerechnet.
  • An Bord sind Bordschuhe oder weiche Turnschuhe mit heller Sohle zu tragen.
  • Unsere führerscheinpflichtigen Boote sind mit einer Schleusenkarte ausgestattet, sodass für die Schleusen der HPA keine Gebühr bezahlt werden muss. 
  • Haustiere sind auf unseren Booten leider nicht gestattet.
  • Navigations- und Ortungssysteme

    Auf dem Boot etwaig vorhandene Navigationsgeräte dürfen vom Mieter nur nach ausdrücklicher vorheriger Freigabe und Einweisung durch den Vermieter genutzt werden. Infolge der Nutzung eines Navigationsgeräts können Navigationsdaten im Boot, bzw. bei Kopplung von Mobilfunkgeräten können Daten von diesen Geräten ggf. ebenfalls im Boot gespeichert werden. Sofern der Mieter wünscht, dass die vorgenannten Daten nach Rückgabe des Fahrzeugs nicht mehr im Fahrzeug gespeichert sind, hat er für eine Löschung Sorge zu tragen. Die Boote sind mit einem Ortungssystem (GPS) ausgestattet, das für den Vermieter die Position des Bootes bestimmbar macht. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten dient dem Zweck des Schutzes der Boote und der vertraglichen Rechte des Vermieters. Ggf. kann der Vermieter verpflichtet werden, Daten an Ermittlungsbehörden herauszugeben.

Führerscheinpflicht

  • Für unsere Motorboote  sowie unsere Charteryachten  ist, je nach Fahrtgebiet, der amtliche Sportbootführerschein "See" oder "Binnen" erforderlich.
  • Im Hamburger Hafen gelten sowohl der Sportbootführerschein "See", als auch der Sportbootführerschein "Binnen".
    Die Elbe aufwärts (Richtung Geesthacht/Lauenburg) benötigen Sie den Sportbootführerschein "Binnen",
    die Elbe abwärts (Richtung Glückstadt/Nordsee) benötigen Sie den Sportbootführerschein "See".

 

Charterpreise, Zeiten und Nebenkosten

Sportbootvermietungsverordnungen